17.5.2020

Für tote Tiere gibt es Geld, lebende müssen hungern!

Schweiz und Welt
Diese Elephantenskulptur im Kunstmuseum Bern hat weder Hunger noch Durst. Die Fixkosten sind daher niedriger als in Tierparks. Trotzdem werden Museen bei den Corona-Massnahmen politisch bevorzugt.

Es ist und bleibt eine Binsenwahrheit: Greift der Staat in die Wirtschaft ein, werden dadurch immer wieder neue Probleme und Ungerechtigkeiten geschaffen. Und leider ziehen die Mehrzahl der Politiker nicht den Schluss daraus, dass man lieber weniger in die Freiheit der Bürger eingreifen sollte. Im Gegenteil. Das Politikversagen durch Staatseingriffe wird durch neue, oft falsche Massnahmen eher verschlimmert denn verbessert.

Die aktuelle Bewältigung der grössten je bewusst von Regierungen herbeigeführten Wirtschaftskrise ist ein Paradebeispiel dafür. In der kommenden Juni-Session erwartet der Regierungsrat, dass wir im Grossen Rat auch auf kantonaler Ebene einige dieser Irrtümer abnicken. Ich bin geneigt, das nicht, beziehungsweise nicht in allen Fällen zu tun.

Sportvereine müssen konkurs sein, damit sie etwas bekommen...

Hier ein Beispiel, was alles so falsch läuft: Die Verordnung über Sofortmassnahmen im Lotteriebereich zur Bewältigung der Coronavirus-Krise.

Im Sportbereich können zwar neben Darlehen für den professionellen Leistungssport theoretisch auch Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen an Organisationen im Breitensport ausgericchtet werden. Die à-fonds-perdu-Zahlung ist allerdings an die strenge Voraussetzung geknüpft, dass der Organisation die Zahlungsunfähigkeit droht. Diese führt dazu, dass kaum ein Sportverein auf Finanzhilfen zurückgreifen kann, obschon der finanzielle Schaden durch die COVID-19-bedingten Schliessungen in vielen Fällen offensichtlich ist.

Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht von Spitzenklubs mit ihren hohen Spielersalären, sondern von Klubs im Breitensportbereich wie etwa der EHC Oberlangenegg, der wegen der Corona-Massnahmen voraussichtlich auf sein jährliches "Bar & Pub"-Festival verzichten muss. Damit fällt für den EHC seine Haupteinnahmequelle weg. Um den Verlust ersetzt zu bekommen, müsste er jetzt also Konkurs anmelden. Absurd!

Kulturveranstalter erhalten viel einfacher Finanzhilfe.

Im Kulturbereich hingegen werden Finanzhilfen für finanziellen Schaden, der durch COVID-19 bedingte Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verursacht wurde, ohne diese Bedingung der drohenden Zahlungsunfähigkeit ausgerichtet. Die Ausfallentschädigung deckt bis zu 80 Prozent des finanziellen Schadens.

Das ist sehr störend. Warum müssen Vereine oder Organisationen im Breitensportbereich praktisch konkurs sein, damit sie Entschädigungen erhalten, während im Kulturbereich das staatliche Füllhorn breit ausgeschüttet wird?

Für tote Tiere gibt es Geld, lebende müssen hungern!

Mindestens ebenso störend ist, dass Tierparks, Zoos und Botanische Gärten überhaupt keinen Anspruch auf à-fonds-perdu-Zahlungen haben, da sie offenbar nicht als Kulturorganisationen angeschaut werden. Dabei erfüllen diese Institutionen nachweislich einen öffentlichen Bildungsauftrag, gerade auch für Schulen.

Zudem können gerade Tierparks im Gegensatz zu anderen Kulturinstitutionen wie etwa Museen die Kosten aufgrund von Zwangsbetriebsschliessungen nicht einfach herunterfahren, da ja die Tiere weiter gefüttert und betreut werden müssen. Oder, anders ausgedrückt: Im Gegensatz zu Tierskulpturen im Kunstmuseum, die man halt auch mal etwas weniger häufig abstauben kann, müssen lebende Tiere täglich gefüttert und gepflegt werden.

Der Sikypark in Crémines im Berner Jura darf voraussichtlich erst am 8. Juni öffnen. Die Tiere müssen aber trotzdem gepflegt und gefüttert werden.

Ein Beispiel dafür ist der Sikypark in Crémines im Berner Jura. Diesr Park hat eine klare Mission, wie auf dessen Website zu lesen ist: "Wir retten exotische und einheimische Tiere, die verletzt aufgefunden werden, unter schlechter Haltung leiden, vom Veterinäramt konfisziert werden oder aufgrund ihres Gesundheitszustands getötet werden sollen." Dieser Tierpark erfüllt also neben Kulturvermittlung auch noch eine wichtige Funktion als kantonale Auffangstation. Aber weil er angeblich eben keine Kulturinstitution ist, wird er schlechter gestellt als etwa Museen oder Theater.

Wohlgemerkt: Hunger mussten die Tiere im Sikypark nicht leiden. Dafür haben aber die Betreiber ein tiefes Loch in der Kasse. Ungleich behandelt wurden die Zoos übrigens auch bezüglich Öffnung: Während Museen schon offen sind, dürfen Tierparks und botanische Gärten voraussichtlich erst am 8. Juni wieder öffnen.

Breitensport und Tierparks nicht schlechter als Kultur behandeln!

Ich werde deshalb folgende Anträge zu den Corona-Verordnungen in unserer SVP-Fraktion zur Diskussion stellen:

1. Organisationen und Vereine aus dem Bereich Breitensport sowie Tierparks, Zoos und botanische Gärten sollen grundsätzlich bezüglich Finanzhilfen den Organisationen der bildenden Künste gleichgestellt werden. Sie sollen also nicht praktisch konkurs sein müssen, sondern "nur" schwere Ausfälle geltend machen müssen, damit sie Entschädigungen erhalten.

2. Die in diesem Bereich vorgesehenen Mittel  werden gemäss Verfügbarkeit auf die oben beschriebenen Bereiche bildende Kunst, Tierparks sowie Breitensport aufgeteilt. Und zwar nach gleichen und gerechten Kriterien.

Autor: Samuel Krähenbühl